Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Angebot und Abschluss

Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten deshalb auch für alle künftigen Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie für den jeweiligen Vertragsschluss anerkennen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend Bestellungen sowie mündliche Vereinbarungen sind für uns nur verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
3. Unsere Muster sind stets unverbindliche Ansichtsmuster. Alle Analysendaten sind auch bezüglich der Höchst- und Mindestgrenzen nur als ungefähr anzusehen, es sei denn, dass bestimmte Eigenschaften besonders garantiert werden.
4. Bei Giften und anderen Stoffen, deren Verwendung nur im Rahmen gesetzlicher oder behördlicher Vorschrift liegt, gilt die Bestellung des Käufers gleichzeitig als Erklärung, dass diese Stoffe für einen erlaubten Zweck im vorstehenden Sinne benutzt werden.

II. Preise

1. Für die Berechnung sind die am Liefertag gültigen Preise massgebend. Haben sich diese gegenüber dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erhöht, ist der Käufer berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung von der Bestellung zurückzutreten: das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Preiserhöhungen, die auf einer Erhöhung der Frachttarife beruhen, sowie bei Erhöhungen der Umsatzsteuer.
2. Für die Berechnung sind die von uns festgestellten Gewichte massgebend. Teillieferungen sind zulässig.

III. Liefer- und Leistungszeit

1. a) Fristen und Termine sind stets unverbindlich und gelten als ungefähr. Für ihre Einhaltung haften wir nur bei ausdrücklicher schriftlicher Übernahme einer Gewähr.
b) Bei Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist ist der Käufer berechtigt, uns eine angemessene Nachfrist zu setzen. Wenn die Lieferung innerhalb dieser Frist nicht erfolgt und die Nichteinhaltung von uns zu vertreten ist, kann der Käufer entweder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Anspruch auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung ist in jedem Fall auf den von uns in Rechnung gestellten oder in Rechnung zu stellenden Wert der Ware beschränkt.
2. Höhere Gewalt und Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene Betriebsstörungen, Mangel an Transportmitteln, Sperrung oder Behinderung der Transportwege u. a. m., berechtigen uns, auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren Unterlieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten, ohne zu Schadenersatz verpflichtet zu se

IV. Versand und Gefahrenübergang

1. Alle Sendungen gehen, sobald sie unser unser Auslieferungslager verlassen haben, auf Gefahr des Käufers, ohne Rücksicht darauf, wer die Frachtkosten trägt. Die Gefahr des Abladens und des Einlagerns geht zu Lasten des Empfängers.
2. Wurde wegen des Versandweges und der Beförderungsmittel keine Vereinbarung getroffen, so treffen wir die Wahl unter Ausschluss jeder Haftung.
3. Die Lieferung per LKW hat zur Voraussetzung, dass die Abladestelle auf einem für LKW gut befahrbaren Weg zu erreichen ist. Für unverzügliche und sachgemässe Entladung ist der Empfänger allein verantwortlich. Soweit unsere Hilfskräfte beim Abladen oder Abtanken über den beschriebenen Rahmen hinaus behilflich sind und hierbei Schäden an der Ware oder sonstige Schäden verursachen, handeln unsere Hilfskräfte auf das alleinige Risiko des Empfängers und nicht als unsere Erfüllungsgehilfen. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend bei der Belieferung durch dritte Beförderungsunternehmen.
4. Von uns gestellte Transportmittel und Leihgebinde dürfen nicht verunreinigt oder zur Füllung mit anderen Stoffen verwendet werden. Bei Nichteinhaltung dieser Bedingungen sind wir berechtigt, die Transportmittel und Leihgebinde auf Kosten des Käufers zu reinigen und bei Beschädigung instandsetzen.

V. Zahlungsbedingungen

1. Falls nichts anderes vereinbart wurde, haben sämtliche Zahlungen ohne Abzug innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum zu erfolgen. Die Nichteinhaltung des Zahlungstermins berechtigt uns, vom Fälligkeitstage an Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen.
2. Wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in Frage stellen, so wird die gesamte Restschuld fällig.
3. Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont- und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
4. Unsere Vertreter Aussendienst tätigen Angestellten sind ohne besondere schriftliche Vollmacht zur Zahlungsannahme nicht berechtigt.

VI. Mängel, Haftung, Verjährung

1. Mängel müssen vom Auftraggeber unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Ware schriftlich gerügt werden. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung, spätestens jedoch 6 Wochen nach Eingang der Ware, schriftlich zu rügen.
2. Die mangelhaften Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Entdeckung befanden, zu unserer Besichtigung bereitzuhalten. Ein Verstoss gegen diese Verpflichtung schliesst jegliche Haftung für uns aus.
3. Ist ein Mangel danach rechtzeitig und ordnungsgemäss gerügt, so nehmen wir als mangelhaft anerkannte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware. Statt dessen können wir auch den Minderwert ersetzen. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
4. Unsere Kunden-Fachberatung ist ein freiwilliger Kundendienst, der unsererseits keine Haftung begründet. Die Beratung befreit den Käufer nicht von eigener Prüfung unserer Produkte auf Eignung für den gedachten Zweck und von sorgfältiger Beachtung unserer Verarbeitungshinweise.
Die in unseren gedruckten Informationen enthaltenen technischen Daten entsprechen dem technischen Stand zum Zeitpunkt der Drucklegung . Bei Drucksachen, die älter als 6 Monate sind, ist eine Rückfrage erforderlich.
5. Wir übernehmen keine Haftung für irgendwelche Schäden, die durch die von uns verkauften Waren oder durch deren Verwendung entstehen. Der Besteller ist uns gegenüber verpflichtet, in Verträgen mit Dritten uns von der Produzentenhaftung freizustellen; anderenfalls ist der Besteller zum Ersatz des uns aus einer Inanspruchnahme entstandenen Schadens verpflichtet

VII. Eigentumsvorbehalt

1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche unser Eigentum.
Der Besteller ist befugt, die von uns gelieferte Ware weiterzuveräussern. In diesem Falle gelten die Forderungen des Bestellers gegen den Dritten in voller Höhe und bis zur restlosen Befriedigung unserer Forderungen an uns abgetreten.
2. Bei Verarbeitung mit anderen uns nicht gehörenden Waren durch den Auftraggeber steht uns das Miteigentum an der hergestellten Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer verarbeiteten Vorbehaltsware zu der Summe der Rechnungswerte aller anderen bei der Herstellung verwendeten Waren zu.
Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden und erlischt dadurch unser Eigentum an der Vorbehaltsware, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Auftraggebers an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen Sache im Umfang des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware auf uns übergeht, und dass der Auftraggeber diese Güter für uns unentgeltlich verwahrt.
Die aus der Verarbeitung oder durch die Verbindung oder Vermischung entstandenen Sachen sind Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen

VIII.

Sollte eine Bestimmung unserer Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird dadurch die Geltung der anderen Bestimmungen nicht berührt.

IX. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 49401 Damme.
Gerichtsstand ist 49377 Vechta



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